{"id":5835,"date":"2019-11-29T00:12:00","date_gmt":"2019-11-28T23:12:00","guid":{"rendered":"https:\/\/frient.de\/die-gretchenfrage-bei-stabilisierungsmassnahmen\/"},"modified":"2024-12-12T13:33:58","modified_gmt":"2024-12-12T12:33:58","slug":"die-gretchenfrage-bei-stabilisierungsmassnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/frient.de\/en\/artikel\/die-gretchenfrage-bei-stabilisierungsmassnahmen\/","title":{"rendered":"Die Gretchenfrage bei Stabilisierungsma\u00dfnahmen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Stabilisierung ist keine neutrale, rein technische Angelegenheit, sondern muss als hochpolitische Intervention verstanden werden und kann den Schutz der Menschenrechte in Frage stellen. Dies trifft nicht nur bei direkten milit\u00e4rischen Interventionen zu, sondern auch bei niedrigschwelligen Verfahren. Stabilisierungs-Aktivit\u00e4ten sollten daher konkrete Zeitpl\u00e4ne und Meilensteine sowie menschenrechtsbasierte Risikobewertungen beinhalten.  <\/strong><\/p>\n\n<p><strong>Impuls 11\/2019 von Joseph Farha, Esther Meininghaus, Max Mutschler, BICC<br><\/strong>Stabilisierung ist keine neutrale, rein technische Angelegenheit, sondern muss als hochpolitische Intervention verstanden werden. Um zu veranschaulichen, wie Stabilisierungspolitik den Schutz der Menschenrechte in Frage stellen kann, greifen wir auf zwei selten ber\u00fccksichtigte Beispiele zur\u00fcck: die Bereitstellung von Technologien f\u00fcr die Polizei zur Kontrolle von Menschenmengen (crowd control) sowie Trainingsma\u00dfnahmen im Bereich der physischen Sicherheit und Verwaltung von Waffen- und Munitionslagerbest\u00e4nden (Physical Security and Stockpile Management \u2013 PSSM). Obwohl diese Ma\u00dfnahmen im Vergleich zu direkten milit\u00e4rischen Interventionen oder Waffenlieferungen als niedrigschwelliger eingestuft werden k\u00f6nnen, kommen wir zu dem Schluss, dass selbst diese Aktivit\u00e4ten den Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung und der Menschenrechte gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Da sich das BICC selbst aktiv mit PSSM-Training in (Post-)Konfliktgesellschaften besch\u00e4ftigt, ist eine solche Reflexion f\u00fcr seine Arbeit von gro\u00dfer Bedeutung.   <\/p>\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Stabilisierung als hochpolitische Intervention<\/strong><\/p>\n\n<p>Obwohl es keine international vereinbarte Definition von Stabilisierung gibt, konzentrieren sich sogenannte Stabilisierungsma\u00dfnahmen Externer in der Regel darauf, die Kapazit\u00e4ten einer Regierung und des Staatsapparats zu st\u00e4rken. Staatliche Organe sollen in die Lage versetzt werden, Kernfunktionen der Regierungsf\u00fchrung zu erf\u00fcllen, z. B. Sicherheit oder grundlegende \u00f6ffentliche Dienstleistungen zu gew\u00e4hrleisten. Diejenigen, die Stabilisierung bef\u00fcrworten, sehen darin einen pragmatischen Ansatz zur Reduzierung von Gewalt: Wenn die Fragilit\u00e4t eines Staates als Problem identifiziert wird (z. B. weil die staatlichen Sicherheitskr\u00e4fte zu schwach sind, um f\u00fcr Sicherheit zu sorgen), m\u00fcssen zumindest die vorhandenen staatlichen Kapazit\u00e4ten durch internationale Unterst\u00fctzung gest\u00e4rkt werden. Dies kann Entwicklungszusammenarbeit oder die Bereitstellung von Ausbildung und Ausr\u00fcstung f\u00fcr Milit\u00e4r und Polizei (Train and Equip, T &amp; E) bedeuten. Aber auch UN-Friedenssicherungsmissionen, die zum Ziel haben, die Regierung bei der Wiederherstellung und Erhaltung der Ordnung bei anhaltenden Konflikten zu unterst\u00fctzen, sind hier zu nennen \u2013 z. B. MINUSMA in Mali oder MINUSCA in der Zentralafrikanischen Republik.    <\/p>\n\n<p>Diese positive Perspektive auf Stabilisierung vernachl\u00e4ssigt jedoch eine potenziell gef\u00e4hrliche \u00dcberbetonung von Sicherheit, Ordnung und Autorit\u00e4t, die dann entsteht, wenn sich das Konzept der Stabilisierung weitgehend auf den Staat als das zentrale zu stabilisierende Objekt konzentriert. Der Staat an sich ist n\u00e4mlich nicht \u201evon Natur aus gut\u201c oder zumindest \u201eneutral\u201c. Die Regierung eines Staates kann auch eine Bedrohung f\u00fcr die Menschen darstellen, die er eigentlich sch\u00fctzen soll. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn F\u00fchrungsstrukturen faktisch undemokratisch oder korrupt und nicht rechenschaftspflichtig sind. Stabilisierungsbem\u00fchungen in solchen Situationen k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass repressive Strukturen, die zentraler Bestandteil des Problems sind, verfestigt werden, was zu kontinuierlichen Zyklen der Gewalt statt zu deren Abbau f\u00fchren kann.    <\/p>\n\n<p>Dies veranschaulicht ein kurzer Blick auf die Stabilisierungspolitik in Mali. Da der Aufstand, der 2012 begann, deutlich zeigte, dass die malischen Streitkr\u00e4fte nicht \u00fcber ausreichende Kapazit\u00e4ten verf\u00fcgten, schulte etwa die Ausbildungsmission der Europ\u00e4ischen Union (EUTM) rund 13.000 malische Soldaten (2013-2018). Den malischen Sicherheitssektor kennzeichnen jedoch tief verwurzelte Korruption und die Missachtung der Menschenrechte durch die Sicherheitskr\u00e4fte. Menschenrechtsorganisationen dokumentierten zahlreiche F\u00e4lle von Folter und au\u00dfergerichtlicher Hinrichtung sowie Angriffe auf die Zivilbev\u00f6lkerung durch malische Sicherheitskr\u00e4fte. Die Reform des Sicherheitssektors, die die Rechenschaftspflicht der Sicherheitskr\u00e4fte st\u00e4rken k\u00f6nnte, kommt in der Praxis kaum voran. Unter solchen Bedingungen kann die Ausr\u00fcstung und Ausbildung von Sicherheitskr\u00e4ften sich als das genaue Gegenteil von stabilisierend erweisen. Denn die kontinuierlichen Menschenrechtsverletzungen des malischen Milit\u00e4rs sind einer der Gr\u00fcnde, weshalb oppositionelle Gewaltgruppen Zulauf erhalten. Insgesamt ist zu konstatieren, dass sich die Sicherheitslage in Mali, insbesondere in der Zentralregion, in den letzten Jahren verschlechtert hat.       <\/p>\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Crowd Control-Technologie zur Schaffung \u201e\u00f6ffentlicher Ordnung\u201c<\/strong><\/p>\n\n<p>Die Stabilisierungsbem\u00fchungen in Mali veranschaulichen beispielhaft, wie problematisch die Ausr\u00fcstung und Ausbildung von Sicherheitskr\u00e4ften sein kann. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Ausstattung des Milit\u00e4rs mit t\u00f6dlichen Waffen, sondern auch schon f\u00fcr die Bereitstellung von sogenannten \u201eweniger t\u00f6dlichen\u201c (less lethal) Waffen zur \u201eKontrolle von Menschenmengen\u201c (crowd control). Hierunter fallen zum Beispiel Tr\u00e4nengas, Gummigeschosse oder Wasserwerfer.  <\/p>\n\n<p>Es sind mehrere F\u00e4lle dokumentiert, bei denen in Friedens- und Stabilisierungsmissionen UN-Sicherheitskr\u00e4fte solche Crowd Control-Technologie nutzten. So haben UN-Truppen in Haiti zwischen 1995 und 2009 bei mindestens zw\u00f6lf Gelegenheiten sogenannte Riot Control Agents (RCAs) eingesetzt. Am 3. M\u00e4rz 2009 beispielsweise r\u00fcckten Truppen der MINUSTAH (Mission des Nations Unies pour la stabilisation en Ha\u00efti) gemeinsam mit der lokalen Polizei mit Tr\u00e4nengas gegen protestierende Studierende in Port-au-Prince vor.  <\/p>\n\n<p>Der Einsatz solcher Mittel zur Herstellung \u201e\u00f6ffentlicher Ordnung\u201c und der \u201eKontrolle von Menschenmengen\u201c ist nicht grunds\u00e4tzlich illegitim. Dennoch handelt es sich dabei um Gewaltmittel, die Menschenrechte (z. B. die Versammlungsfreiheit) sowie das Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit beim Einsatz staatlicher Gewalt verletzen k\u00f6nnen. Letzteres veranschaulicht zum Beispiel der Einsatz von Wasserwerfern. Ein s\u00fcdkoreanischer Hersteller von Wasserwerfern, bei denen die Beimischung chemischer Reizstoffe m\u00f6glich ist, erkl\u00e4rte erst k\u00fcrzlich, dass er solche Systeme auch nach Bangladesch exportiere und dass diese f\u00fcr den Einsatz im Rahmen einer UN-Friedensmission vorgesehen seien (Bangladesch z\u00e4hlt zu den gr\u00f6\u00dften Truppenstellern f\u00fcr UN-Friedensmissionen).   <\/p>\n\n<p>Es fehlt eine Diskussion dar\u00fcber, welche Technologien bei Stabilisierungsmissionen bereitgestellt werden sollten \u2013 und welche Restriktionen es geben sollte. Menschenrechtsstandards sind zwar ein integraler Bestandteil der Ausbildung von in UN-Missionen eingesetzten Polizeieinheiten. Wenn aber klare Leitlinien hinsichtlich der Umsetzung dieser Standards in der Praxis fehlen, sind sie von sehr geringem Nutzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn praktisch gar keine oder nur eine sehr begrenzte juristische Rechenschaftspflicht der staatlichen Polizeikr\u00e4fte besteht.   <\/p>\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Ambivalenzen beim Waffen- und Munitionsmanagement<\/strong><\/p>\n\n<p>Auch Physical Security and Stockpile Management (PSSM) gilt als wichtige Stabilisierungsma\u00dfnahme in Post-Konflikt Gesellschaften. PSSM soll staatliche Stellen darin unterst\u00fctzen, die Sicherheit und Kontrolle ihrer Waffen- und Munitionsbest\u00e4nde zu verbessern. Auf diese Weise tr\u00e4gt PSSM sowohl zur Kontrolle von Klein- und Leichtwaffen (Small Arms and Light Weapons \u2013 SALW) als auch gr\u00f6\u00dferer Munitionssysteme (z. B. Fliegerbomben, Raketen) bei. Ausbildungs- und PSSM-Ma\u00dfnahmen erscheinen auf den ersten Blick v\u00f6llig unproblematisch. Tats\u00e4chlich ist ein gutes Management von Waffen und Munition entscheidend, um das Risiko unbeabsichtigter Explosionen, die eine Bedrohung f\u00fcr die lokale Bev\u00f6lkerung und die Umwelt darstellen, zu reduzieren und die illegale Verbreitung von Waffen- und Munition zu unterbinden.    <\/p>\n\n<p>Gleichzeitig beinhalten PSSM, Kleinwaffenkontrolle und entsprechende Schulungen f\u00fcr den staatlichen Sicherheitssektor auch Risiken. Neben dem Reputationsgewinn f\u00fcr die Regierung durch internationale Partnerinstitutionen dienen sie der Professionalisierung und Effizienzsteigerung der Streitkr\u00e4fte, indem sie ihnen den reibungslosen Zugang zu Waffen und Munition erm\u00f6glichen und die Ausbildung im Bereich der Milit\u00e4rlogistik unterst\u00fctzen. Dies ist problematisch, wenn die Sicherheitskr\u00e4fte in der Vergangenheit Repression gegen die Zivilbev\u00f6lkerung ausge\u00fcbt und Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Dar\u00fcber hinaus kann Kleinwaffenkontrolle auch die Entwaffnung der Zivilbev\u00f6lkerung beinhalten, bei der Waffen eingesammelt werden, um das Gewaltmonopol der Regierung zu st\u00e4rken. Wenn parallel dazu keine wirksamen Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, um die Bev\u00f6lkerung vor gewaltsamen \u00dcbergriffen von Armee und Polizei zu sch\u00fctzen, ist diese Form der R\u00fcstungskontrolle hoch problematisch. Ohne die Auswirkungen von PSSM \u00fcberbewerten zu wollen: Im schlimmsten Fall k\u00f6nnten sie tats\u00e4chlich ein Baustein sein, undemokratische, autorit\u00e4re Regime, deren St\u00fctze ihr Sicherheitsapparat ist, zu unterst\u00fctzen. Dies w\u00e4re eine Form von \u201eStabilisierung\u201c, die verhindert, dass dringend notwendige politische und wirtschaftliche Reformen, die auch durch \u00f6ffentlichen Druck erwirkt werden k\u00f6nnten, blockiert werden.      <\/p>\n\n<p>Unter welchen Bedingungen sollte eine Regierung Unterst\u00fctzung f\u00fcr ein besseres Munitions- und Waffenmanagement erhalten? Wenn PSSM tats\u00e4chlich eine rein technische Angelegenheit w\u00e4re, um die Sicherheit lokaler Gemeinschaften \u2013 etwa vor unbeabsichtigten Detonationen \u2013 zu verbessern, w\u00e4ren politische Faktoren wie die Art eines Regimes unwichtig und die Frage w\u00e4re leicht zu beantworten: Jede Regierung, die darum bittet, sollte diese Unterst\u00fctzung erhalten. Die Frage ist jedoch: Sollten PSSM-Trainings beispielsweise f\u00fcr das nordkoreanische oder syrische Regime durchgef\u00fchrt werden? Die Autorin und die Autoren w\u00fcrden sich entschieden dagegen aussprechen. Das sind nat\u00fcrlich extreme Beispiele.    <\/p>\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Statt Akeptanz des \u201eilliberalen Friedens\u201c \u2013 menschenrechtsbasierte Kriterien f\u00fcr Stabilisierungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n\n<p>Die Kriege in Syrien, Sri Lanka und Tschetschenien sind ausgew\u00e4hlte Beispiele f\u00fcr einen sp\u00fcrbaren Trend, bei dem der wachsende Einfluss Russlands und Chinas faktisch zu einer R\u00fcckkehr zu milit\u00e4rischen Siegen und zum illiberalen Frieden gef\u00fchrt hat \u2013 anstelle von politischer Verhandlung und Einigung zwischen Vertreter*innen verschiedener Kriegsparteien. Westliche und andere Geldgeber riskieren, diesen Trend zu verst\u00e4rken, wenn sie es an Menschenrechtsstandards in der milit\u00e4rischen und sicherheitstechnischen Kooperation mit Regimen mangeln lassen, die durch Milit\u00e4rputsche an die Macht gekommen sind oder mit Gewalt an ihrer Macht festhalten. <\/p>\n\n<p>Im besten Fall k\u00f6nnen Stabilisierungsma\u00dfnahmen Gewalt reduzieren und zu einem friedlichen gesellschaftlichen Wandel beitragen. Wie unsere Analyse zeigt, k\u00f6nnen jedoch auch Stabilisierungsinstrumente wie Polizeiausbildung oder PSSM negative Folgen f\u00fcr die Menschenrechte haben. Dies birgt die Gefahr, dass Stabilisierung zu einer kontraproduktiven Strategie wird. Um dies zu vermeiden, m\u00fcssen die Intervenierenden sicherstellen, dass sie sich der potenziellen negativen Konsequenzen ihrer Aktivit\u00e4ten \u2013 insbesondere in Bezug auf Menschenrechte und den Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung \u2013 bewusst sind, selbst wenn dahinter die besten Absichten stehen. Zweist\u00fcndige Kurse zum Thema Menschenrechte f\u00fcr Sicherheitskr\u00e4fte, deren Anwesenheit auf einer Liste abgehakt wird, sind nicht ausreichend.    <\/p>\n\n<p>Stattdessen sollten alle T&amp;E-Ma\u00dfnahmen in (Post-) Konflikt-Gesellschaften, autorit\u00e4ren oder nur nominell demokratischen Staaten konkrete Zeitpl\u00e4ne und Meilensteine sowie menschenrechtsbasierte Risikobewertungen beinhalten. Dazu sind Indikatoren n\u00f6tig, die zu diesem Zweck entwickelt werden m\u00fcssen und die Grenzen der Stabilisierungsma\u00dfnahmen definieren. <\/p>\n\n<p>Unabh\u00e4ngige Beobachtungsstellen sollten regelm\u00e4\u00dfige Bewertungen durchf\u00fchren, wie diese Kriterien im jeweiligen Kontext eingehalten werden. Zudem sollten sie ihre Ergebnisse in periodischen und vordefinierten Abst\u00e4nden ver\u00f6ffentlichen. In F\u00e4llen, in denen Regierungen diese Standards hinsichtlich der Menschenrechtsbilanz ihrer Sicherheitskr\u00e4fte eindeutig nicht erreichen, sollten die externen Stabilisierungsakteure bereit sein, ihre Unterst\u00fctzung an Bedingungen zu kn\u00fcpfen und Missbr\u00e4uche zu sanktionieren. Sie sollten aber auch Anreize zur Erreichung der vereinbarten Ziele schaffen. Wenn jedoch die Fortf\u00fchrung solcher Aktivit\u00e4ten das Risiko von Menschenrechtsverletzungen faktisch erh\u00f6ht, muss die externe Unterst\u00fctzung eingestellt werden.    <\/p>\n\n<p>Schlie\u00dflich sollten die T&amp;E-Aktivit\u00e4ten mit einem erheblichen Engagement und gegebenenfalls parallelen Investitionen in die Reformen des Justiz-, Straf- und Sicherheitssektors einhergehen, einschlie\u00dflich einer Reform des Milit\u00e4rjustizsystems. Nur wenn eine unabh\u00e4ngige Justiz gest\u00e4rkt wird, k\u00f6nnen wir die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Sicherheitskr\u00e4fte erwarten. <\/p>\n\n<p><em>Dieser Beitrag erschien zuerst im <\/em><a href=\"https:\/\/www.bicc.de\/uploads\/tx_bicctools\/BICC_AR_2019_02.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Jahresbericht 2019 des BICC<\/em><\/a><em> in einer l\u00e4ngeren Fassung.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stabilisierung ist keine neutrale, rein technische Angelegenheit, sondern muss als hochpolitische Intervention verstanden werden und kann den Schutz der Menschenrechte in Frage stellen. Dies trifft nicht nur bei direkten milit\u00e4rischen Interventionen zu, sondern auch bei niedrigschwelligen Verfahren. Stabilisierungs-Aktivit\u00e4ten sollten daher konkrete Zeitpl\u00e4ne und Meilensteine sowie menschenrechtsbasierte Risikobewertungen beinhalten. 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