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Das Themenpapier veranschaulicht anhand von Fallbeispielen, welche Folgen es hat, dass die Rüstungsindustrie ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Verwendung ihrer Produkte derzeit nicht nachkommt.
Im Trilog verhandeln das Europäische Parlament (EP), die Kommission und Ministerrat momentan über die Ausgestaltung des EU-Lieferkettengesetzes. Dabei geht es insbesondere auch um die Reichweite der Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette. Diese Debatte ist essentiell für die Behandlung von Waffen und Dual-Use-Gütern. Denn in diesen Sektoren liegen die hauptsächlichen Risiken gerade im Bereich der nachgelagerten Wertschöpfungskette, die nach aktuellem Verhandlungsstand zu weiten Teilen ausgeklammert werden soll.
Das Themenpapier macht deutlich, dass die unternehmerische Verantwortung von Rüstungskonzernen nach den internationalen Standards unabhängig von der staatlichen Pflicht zum Schutz von Menschenrechten besteht – und daher auch unabhängig von etwaigen Ausfuhrgenehmigungen, die zudem häufig mangelhaft sind. Gerade die erheblichen Risiken des Sektors erforderten ein erhöhtes Maß an menschenrechtlicher Sorgfalt (heightened due diligence). Die Autor*innen fordern daher, bezüglich der Reichweite der Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette der Position des EP zu folgen und sie explizit auf die Verwendung von Produkten zu erstrecken.
Das Themenpapier kann auf der Website von ECCHR aufgerufen werden.